Utl.: Gastinger und Haubner zeigen ihr wahres Gesicht
19.01.06 – Wien (SK) – Die Grünen haben an Justiz- und Sozialministerium Anfragen gestellt, ob “Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als ‘typisch nationalsozialistisches Unrecht’ angesehen werden und warum homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder nicht aufgenommen wurden”. Justizministerin Gastinger antwortete, dass “Verurteilungen wegen homosexueller Kontakte kein typisch nationalsozialistisches Unrecht” seien, “die Verurteilungen sind daher nach wie vor aufrecht.”
Auch Sozialministerin Haubner sieht “keine Notwendigkeit, die Haft- und KZ-Zeiten der homosexuellen Opfer des NS-Regimes als Pensionszeiten anzurechnen.” Bei rassisch und politisch Verfolgten ist dies bereits vor langer Zeit geschehen. Im Gegensatz dazu sind Angehörige der Wehrmacht, der SS- und Polizeiverbände, die wegen Homosexualität verfolgt wurden, längst umfassend rehabilitiert.
Günter Tolar (Bundesvorsitzender der SoHo – Sozialdemokratie und Homosexualität ) dazu am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ: “Diese Antworten sind empörend, wenn auch typisch. Grundbedingung, um als Homosexuellen -Opfer des NS-Regimes rehabilitiert zu werden ist also wohl, dass man NS-Parteigenosse und Mitglied eines NS-Verbandes war. Damit entlarven sich auch die Bemühungen der Frau Gastinger in Sachen Homosexuellen -Gleichstellung als billige populistische Alibi-Aktionen.” Tolar weiter: “Wir müssen wohl auf eine neue Bundesregierung warten, bis im Parlament das seit Monaten dort liegende und unbehandelt vor sich hin schimmelnde umfassende Rehabilitierungsgesetz endlich behandelt wird.”