Das Wahlprogramm der SPÖ (3)

SPOE-Logo18. 6. 1994 – Wien (SK) Ein zeitgemäßes Strafrecht Prinzipiell bekennt sich die SPÖ dazu, daß straffällig Gewordenen die Chance für einen neuanfang eröffnet werden soll. Es muß aber entschieden gegen jene vorgegangen werden, die immer wieder die Sicherheit in der Gesellschaft gefährden. Im Vordergrund der von der SPÖ angestrebten Strafrechtsreform steht der Gedanke der Vorbeugung, der Wiedergutmachung und der Schutz der Opfer – und nicht zuletzt der Hilfe für die Opfer von Verbrechen.
Weiters bekennt sich die SPÖ zu einem Ausbau der Zeugenschutzbestimmungen und zur vollen Verwirklichung der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Beweiserleichterungen sollen die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen wirkungsvoller machen; die Bestrafung des Schlepperunwesens und des Drogenhandels will die SPÖ entscheidend verschärfen.

Insbesondere beim Verkehrsstrafrecht, beim Ladendiebstahl und bei Gewalt in der Familie will die SPÖ ein effizienteres System der Strafverfolgung verwirklichen, das dem Staatsanwalt mehr Flexibilität und ein besseres Eingehen auf den konkreten Fall ermöglicht. Als zielführende Alternative ist vor allem der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgversprechend. Eine Reform des Sexualstrafrechts soll die letzten verbliebenen Bestimmungen, die Homosexuelle diskriminieren, sowie den Tatbestand des Ehebruches beseitigen.

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