Verfassungsgerichtshof entscheidet erneut im Sinne transsexueller Menschen

Ing. Angelika FraslWien (OTS/SK) – Wie heute bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 neuerlich einen Bescheid des Innenministeriums aufgehoben mit dem die Änderung des Personenstandes einer Transgenderperson von männlich auf weiblich wegen des Fehlens einer geschlechtsanpassenden Operation verweigert worden war. „Der Verfassungsgerichtshof folgt damit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom letzten Jahr, der in einem anderen Fall inhaltlich ebenso entschieden hat“, erklärt Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität).

„Aus dem Urteil geht klar hervor, dass die Vorlage der im Erlass angeführten Gutachten nicht zwingend als unverzichtbare Beweismittel anzusehen sind“, so Frasl weiter, „und dass in einer gehäuften Verkennung der Rechtslage, aber auch im Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit oder im Unterlassen eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens überhaupt, ein willkürliches Verhalten der Behörde vorliegt“.

Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo, sieht Innenministerin Fekter gefordert: „Die Innenministerin soll endlich dafür sorgen, dass für die betroffenen Menschen eine Rechtssicherheit im Sinne der letzten Urteile und Erkenntnisse der Höchstgerichte hergestellt wird, sowie die beiden Transgenderpersonen betreffenden ‚Erlässe‘ des BMI vom Jänner 2007 und vom Februar 2009 sofort aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden.“

„Die SoHo und die SPÖ sind seit Langem bemüht ordentliche rechtliche Regelungen zu schaffen, die zu spürbaren Erleichterungen des Lebens von Transgenderpersonen führen. Wir hoffen, dass es 2010 endlich dazu kommen wird, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen“, so Frasl abschließend.