Menschlich enttäuscht über das Verhalten der ÖVP in der Frage der Homo-Ehe zeigt sich der zukünftige Linzer Sozialreferent Klaus Luger. Wiewohl die Bereitschaft der ÖVP positiv zu bewerten sei, nach jahrzehntelanger Ablehnung nunmehr einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlich Liebender zuzustimmen, so enttäuschend sei jedoch die ihre Weigerung, schwulen und lesbischen Paaren eine Feier am Standesamt zu ermöglichen. „Es ist kaltherzig, gleichgeschlechtlich Liebenden eine Feier am Standesamt zu untersagen und ihre Hochzeit quasi nur über die Hintertür zu ermöglichen. Schwule und Lesben sollten genauso emotionell und feierlich ihren Bund fürs Leben schließen können wie alle anderen Menschen in unserem Land“, plädiert SPÖ-Luger für die Möglichkeit einer Feier am Standesamt.
Die so genannte Homo-Ehe steht am 17. November auf der Tagesordnung des Ministerrates. Im Vorfeld kam man innerhalb der Bundesregierung überein, der jahrelangen Forderung nach einer eingetragenen Partnerschaft nachzukommen. Damit wird homosexuellen Paaren die Möglichkeit einer eheähnlichen Verbindung eröffnet. Damit verbunden soll eine Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren in Fragen des Erbrechts, des Mietrechts und der Unterhaltsforderungen sein. So erfreulich das Einlenken der ÖVP auf diesen Kurs sei, so schmerze deren Haltung, die Eintragung der Partnerschaft auf eine nüchterne Amtshandlung zu beschränken.
Auch dem Kompromissvorschlag, die Bürgermeister über die Gewährung einer standesamtlichen Zeremonie entscheiden zu lassen, kann Luger wenig abgewinnen. Im Sinne einer wirklichen Gleichstellung gleichgeschlechtlich Liebender soll es keines Gnadenakts eines Bürgermeisters bedürfen, ob es am Standesamt eine Zeremonie gebe oder nicht.
„Es wäre ein schönes Zeichen, würde die ÖVP ihre Ablehnung nochmals überdenken und homosexuellen Paaren einen Anspruch auf eine Zeremonie am Standesamt ermöglichen. Eine Hochzeitszeremonie ist nicht nur ein außergewöhnlich emotionelles Ereignis im Leben eines jeden Menschen, sondern im Falle von Lesben und Schwulen auch das offizielle Bekenntnis des Staates zu ihrer Gleichbehandlung“, argumentiert Luger.
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