Traschkowitsch: EU-Kommission will Gleichbehandlung hinkünftig auch im Alltagsleben gelten lassen

Utl.: EU-Richtlinienvorschlag über erweiterten Gleichbehandlungsgrundsatz im heutigen BESO-Rat

Wien (SK) – „Am 2. Juli 2008 wurde seitens der Europäischen Kommission ein Richtlinienvorschlag erarbeitet, der heute von den MinisterInnen für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (BESO-Rat) diskutiert wird. Ich begrüße die Initiative seitens der EU-Kommission sehr, da sie mehr Schutz vor Diskriminierung, unter anderem wegen der sexuellen Orientierung, gewährleistet“, so Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität), am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. „Zu hoffen bleibt, dass sich alle Mitgliedsstaaten auf diesen Richtlinienvorschlag der Kommission einigen können und der Vorschlag nicht bei einer Abstimmung zu Fall gebracht beziehungsweise auf eine ‚Mini-Richtlinie‘ herunterverhandelt wird.“

Heute werden die MinisterInnen für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (BESO-Rat) die erste Debatte über den Vorschlag einer Richtlinie „zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ abhalten. „Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz soll hinkünftig auch im Alltagsleben gelten. Positiv ist auch, dass – so wie in anderen Bestimmungen zur Diskriminierung auch – eine Beweislastumkehr enthalten ist. Dies bedeutet, dass die beklagte Partei beweisen muss, dass eben keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliegt“, so Traschkowitsch weiter.

„Die EU-Kommission zeigt mit ihrem Richtlinienvorschlag wieder, dass der Diskriminierungsschutz ein wichtiges europäisches Anliegen ist. Ich appelliere daher an die zuständigen MinisterInnen, diesen Richtlinienvorschlag nicht zu Fall zu bringen sondern für eine rasche Umsetzung zu sorgen“, so Traschkowitsch abschließend.