Utl.: Gerichtsspruch richtungsweisend auch für homosexuelle Paare
25.09.2008 – Wien (SK) – „Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Metock (C-127/08), dürfen PartnerInnen von UnionsbürgerInnen, die eine Staatsbürgerschaft außerhalb der Union besitzen, nicht mehr illegalisiert werden, und ihnen muss daher im Prinzip legaler Aufenthalt in der gesamt EU zugesichert werden. „Auf Drängen Dänemarks und der österreichischen Innenministerin Maria Fekter beschäftigen sich die EU-InnenministerInnen heute bei einem Treffen in Brüssel mit den Auswirkungen dieses Urteils“, erklärt BR Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) und Kandidat zum Nationalrat, heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
„Nachdem sich dieses Urteil auf die Auslegung der EU-Richtlinie 2004/38/EG bezieht, die besagt, dass sich Unionsbürger und ihre Familienangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei bewegen und aufhalten können, ist die Entscheidung natürlich auch für gleichgeschlechtliche Paare von großer Bedeutung. Denn bei einem hinkünftigen eheähnlichen Lebenspartnerschaftsgesetz in Österreich würde dieses Gerichtsurteil auch für homosexuelle (eingetragene) PartnerInnenschaften voll wirken. Bei vielen Betroffenen würde das für große Erleichterung sorgen.“
„Im Hinblick auf die heutige Sitzung der EU-InnenministerInnen fordere ich die MinisterInnen und ganz besonders Innenministerin Maria Fekter, die für ihre gnadenlos feindliche Haltung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren und Patchworkfamilien hinlänglich bekannt ist, dringend auf, dieses Urteil nicht zu ignorieren und eine neue Regelung zu forcieren. Bedenken Sie bitte Frau Fekter: Unionsrecht geht vor irgendwelchen parteipolitisch geprägten Ansichten, es stehen überall menschliche Schicksale dahinter“, so Traschkowitsch abschließend.