Auch auf den Seiten der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) sind Informationen rund um die Nationalratswahl am 28. September zu finden. Dort können auch die Schwerpunkte und Forderungen der FSG zur Nationalratswahl 2008 nachgelesen werden. Unter anderem heißt es dort:
Moderne Lebensformen brauchen moderne Rechtslage:
Das Familienbild der ÖVP gibt es vielleicht noch in Märchenbüchern, das echte Leben ist längst viel bunter: Patchworkfamilien sind im Jahr 2008 genau wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften keine Ausnahmen von der (ÖVP)Bilderbuchfamilie, sondern weit verbreitete Realität. Darauf muss auch das Recht endlich reagieren. Regelungen für Pflegefreistellungen müssen an moderne Partnerschaften angepasst werden, das gilt für Patchworkfamilien genau so wie für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Die FSG fordert:
- Es kann keine Voraussetzung für Pflegefreistellung sein, ob ein „gemeinsamer Haushalt“ vorliegt oder ob „gemeinsame Obsorge“ vereinbart wurde. Dem Vater, der Mutter, die nicht im gemeinsamen Hauhalt lebt, soll unabhängig von einer gerichtlich anerkannten „gemeinsamen Obsorge“ eine Pflegefreistellung zustehen, wenn das unter den Eltern einvernehmlich vereinbart wurde.
- Anspruch auf Pflegefreistellung (Betreuungsfreistellung) muss es auch für den/die im gemeinsamen Haushalt lebende/n Partner/in und das Kind/die Kinder der Partnerin/des Partners („Patchwork-Kinder“) geben.
- Pflegefreistellung muss es auch für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Großeltern (auch Patchwork-Großeltern) von Kindern geben.
- Eltern (auch Patchwork-Eltern) müssen auch bei einem stationären Krankenhausaufenthalt des Kindes Anspruch auf Pflegefreistellung haben.
- Der Begriff der „Lebensgemeinschaft“ ist entsprechend der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie generell in allen Gesetzesbestimmungen so auszulegen, dass unter „Lebensgemeinschaft“ auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu verstehen sind.
Linktipp: FSG