SoHo: Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz begrüßenswert

Utl.: Traschkowitsch: Andere Ministerien zur Umsetzung der in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Materiengesetze aufgefordert =

Peter Traschkowitsch

24.04.2008 – Wien (SK) – „SP-Justizministerin Maria Berger hat heute in einem Pressegespräch zu einem Lebenspartnerschaftsgesetz Stellung genommen. Wir freuen uns, dass die Justizministerin auf ein Zustandekommen am Standesamt besteht und, dass das Gesetz im Wesentlichen die gleichen zivilrechtlichen Rechte und Pflichten wie verheirateten Personen zugesteht“, so Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität), heute Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. „Dennoch erwarten wir, dass es bei den nicht-zivilrechtlichen Gesetzen – etwa im Sozialversicherungsrecht – ebenfalls zu einer Gleichstellung kommt.“ ****

Das Justizministerium versendet demnächst den Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes in Begutachtung, der auf dem Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Justiz- und Familienministerium beruht. In diese Arbeitsgruppe waren VertreterInnen aller österreichischen Homosexuellenorganisationen, unter ihnen auch die SoHo, eingebunden. Ziel des Entwurfs ist die Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zur Ehe, wodurch auch das Zustandekommen der Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt von Justizministerin Berger außer Zweifel gestellt wurde.

Peter Traschkowitsch abschließend: „Das Justizministerium wird in allen zivilrechtlichen Belangen eine Gleichstellung zur Ehe herbeiführen, etwa bei Entschlagungsrechten hinsichtlich der Zeugenaussage. Damit bringt Justizministerin Berger gemeinsam mit ihren Beamtinnen einen hervorragenden Entwurf auf Schiene in den auch Forderungen der SPÖ und SoHo Einzug gefunden haben. Der Entwurf bietet nun für alle anderen Ministerien die Grundlage für die Umsetzung der in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Materiengesetze, denn nur so wird eine Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten, wie sie bei der Ehe besteht, auch für das Lebenspartnerschaftsgesetz garantiert.“

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