Utl.: Regelung für heterosexuelle und homosexuelle Paare muss kommen
Wien (ÖGB) – Eine rasche Reparatur der Bestimmungen zur Mitversicherung der LebenspartnerInnen in der Krankenversicherung verlangt ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Renate Csörgits. Wie der Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der AK im heutigen Ö1-Morgenjournal gewarnt hat, drohen unverheiratete PartnerInnen mit August aus der Mitversicherung herauszufallen, sollte das Parlament die derzeitige Bestimmung, die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig beanstandet wurde, nicht raschest reparieren.++++
Der Verfassungsgerichtshof hat am 10. November 2005 die gesetzlichen Bestimmungen zur Mitversicherung von LebenspartnerInnen aufgehoben, weil mit der bisherigen Bestimmung homosexuelle Paare diskriminiert wurden. Für die Reparatur der Regelung hat der Verfassungsgerichtshof damals neun Monate Zeit zugestanden. „Die Regierung hat damals eine rasche Reparatur versprochen. Geschehen ist aber bislang nichts. Es ist jetzt höchst an der Zeit, dass eine neue Regelung verabschiedet wird, die niemanden diskriminiert, sondern sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen PartnerInnen die Mitversicherung in der Krankenversicherung ermöglicht“, fordert Csörgits.
ÖGB, 16. Mai 2006 Nr. 357